Mutterschutz nach stiller Geburt
Wir erleben immer wieder, dass es unter Krankenkassen, Arbeitgebern und Kliniken viele Unklarheiten gibt, was die Berechnung oder Anspruch auf Mutterschutz betrifft. Wir führen hier genau auf, wie sich dieser berechnet.
Aktuell steht Frauen nach Fehlgeburten, also Geburten bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug, und die Geburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erfolgte, kein Mutterschutz zu.
Auch der Änderungsvorschlag der neuen Bundesregierung, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. All den Frauen, die bereits in der 19. Woche oder früher eine Fehlgeburt hatten, steht weiterhin kein Mutterschutz zu.