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Welche Urkunden erhalten Sternenkinder und ihre Familien?

Welche Urkunden erhalten Sternenkinder und ihre Familien? Wenn ein Baby bei einer stillen Geburt über 500g wiegt oder (gewichtsunabhängig) die 24.Schwangerschaftswoche erreicht hat, dann erhält es eine Geburtsurkunde mit dem

Vermerk „tot geboren“.

 

Ein Kind, das bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt hat, wird unabhängig von Alter und Gewicht immer beurkundet.

 

Die Kleinen allerdings, die unter 500g oder vor der 24. Woche still geboren sind, erhalten keine Urkunde. Aber die Eltern können auch für sie ein offizielles Dokument erhalten. Seit 2013 gibt das Personenstandsgesetz auch den Sterneneltern der Kleinsten die Möglichkeit, beim Standesamt eine "Existenzbescheinigung" für Ihre Kinder zu beantragen. Es ist keine Urkunde, da es freiwillig ist, aber es sieht genauso amtlich aus mit dem Bundesadler im Hintergrund und es macht die Existenz des kleinen Sternenkinds greifbar und sichtbar und gibt ihm möglicherweise einen Platz im Familienstammbuch.

 

Die Existenzbescheinigung (§31, Abs. 2 PstV) können die Sterneneltern beim Standesamt am Geburtsort des Sternenkindes beantragen. Da es freiwillig ist, gibt es  hier auch die Option, z.B. den "Bauchnamen" oder "Spitznamen" des Kindes einzutragen, wenn die Eltern noch keinen finalen Namen für ihr Kind hatten.

Das Standesamt benötigt neben dem Ausweis der Mutter einen Nachweis über die Schwangerschaft bzw. Geburt, etwa den Mutterpass oder eine Bescheinigung von Hebamme oder Praxis. In aller Regel berechnet die Behörde 10€ Verwaltungsgebühr.

 

 

Im Übrigen gilt diese Möglichkeit auch rückwirkend für alle Sternenkinder, die VOR Mai 2013 geboren wurden, wenn die Eltern noch Dokumente über die Schwangerschaft und stille Geburt vorlegen können. Ein kleiner Beitrag zur Sichtbarkeit in der Gesellschaft für unsere kleinen Sternenkinder.

 

Bildrecht: Petra Sutor